ALLGEMEINE UND BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für den Verkauf- und Lieferung von IT-Dienstleistungen und Produkten

 

1) Allgemeines

Diese Bedingungen haben Gültigkeit für den Geschäftsverkehr zwischen CloudGUARD GmbH, und dem Käufer bzw. Leistungsempfänger (nachstehend auch Käufer genannt). Es gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der CloudGUARD GMBH, sofern darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden (z.B. Sonderaktionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsführung von CloudGUARD GmbH. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Der Käufer bzw. Leistungsempfänger unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, durch Annahme der Ware. CloudGUARD GmbH ist berechtigt, sich für die Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Drittfirmen und Subunternehmer zu bedienen. Durch die allfällige Ungültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen bleibt dennoch der andere Teil gültig. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den vorliegednen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht im Widerspruch stehen.

2) Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch die CloudGUARD GmbH (bzw. durch ein von CloudGUARD GmbH beauftragtes Transportunternehmen). CloudGUARD GmbH setzt alles daran, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Verzögerungen, welche CloudGUARD GmbH nicht zu vertreten hat, übernimmt sie keine Haftung. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß im Falle der Unmöglichkeit der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist durch Transport- oder Lieferschwierigkeiten, höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder andere unvorhersehbare, von der CloudGUARD GmbH nicht zu verantwortende Zwischenfälle, eine zu setzende Nachfrist von 90 Tagen als vom Käufer bzw. Leistungsempfänger von vorneherein akzeptiert gilt. Die für die Lieferung bemessene Lieferzeit gilt erst ab Erhalt der in allen kaufmännischen und technischen Belangen endgültig fixierten Angaben. Für entwaige Schäden, Verdienstentgang usw. infolge verspäteter Lieferung kommt CloudGUARD GmbH nicht auf.

3) Installationsvorbereitung, -bedingungen

Die Installation erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – durch die CloudGUARD GmbH oder durch eine von ihr beauftragte Person oder Firma. Bei Einzelsystemen, Mehrplatzsystemen und Netzwerken wird der tatsächliche Aufwand lt. den derzeit gültigen Stundensätzen von CloudGUARD GmbH verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Grundsätzlich sind keine außergewöhnlichen klimatischen Voraussetzungen zu schaffen, jedoch nimmt man an, daß in den Arbeitsräumen Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius herrschen. Eine 10%ige Abweichung der klimatischen Verhältnisse kann zu Störungen bei den gelieferten Geräten führen.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

Zahlungsort ist St. Georgen a. d. Gusen. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nur an uns direkt zu richten, unserer Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die CloudGUARD GmbH. Bei Zahlungsverzug ist die CloudGUARD GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist die CloudGUARD GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungs-verträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der CloudGUARD GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der CloudGUARD GmbH nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen. Verursacht der Käufer einen Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Lieferbereitschaft ein. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Zahlungen netto innerhalb 7 Tagen nach Fälligkeit zu leisten. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so kann die CloudGUARD GmbH, unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung der Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer bis zur Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie-, oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Das heißt, die CloudGUARD GmbH ist von jeder Leistung entbunden, sofern der Kunde nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt. Alle Preise sind freibleibend, verstehen sich – wenn nicht anders angeführt – in EURO zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die genannten Beträge verstehen sich ab Geschäftsstelle exklusive Verpackung, Versand und Handling bzw. gegebenenfalls allfälliger Lizenzgebühren. Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen (z.B. Lizenzprogramme) gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise. Datenträgerkosten (CDs, Disketten, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Konzeption, Programmierung, Einschulung, usw.) wird der Arbeitsaufwand zu dem am Tage der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Als von vornherein akzeptiert gelten Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand in der Höhe von +/- 10 Prozent. Höhere Vertragsabweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand werden rechtzeitig angezeigt.

5) Rücktrittsrecht

Annulierung von Aufträgen durch den Käufer brauchen vom Verkäufer nicht akzeptiert werden. Bei Annahme von Annulierungen behält sich der Verkäufer die Berechnung aller ihm entstandenen Kosten vor, vor allem auch die Berechnung der entstandenen Stornogebühren.

5.1) Rücktrittsrecht im Fernabsatz

(Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind oder unvollständig retourniert werden, kann seitens der CloudGUARD GmbH eine Rücknahme verweigert oder ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben werden. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Audio-, Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs,…) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden sind, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software und Publikationen zum Download) übermittelt worden sind.

6) Eigentumsvorbehalt und Haftung

CloudGUARD GmbH behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Titel vor. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, der CloudGUARD GmbH die entstehende Kaufpreisforderung sicherungshalber abzutreten. Grundsätzlich gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

7) Gewährleistung (Garantie)

Für technische Mängel von Gerätebestandteilen gewährt die CloudGUARD GmbH eine kostenlose Ersatzteilbereitstellung bis zu 6 Monaten ab Betriebnahme bzw. Kauf. Reperatur- und Wegzeiten sowie Fahrt- und Aufenthaltsspesen fallen nicht unter die Gewährleistung. Eine eventuelle Garantiegewährung seitens CloudGUARD GmbH erstreckt sich nicht auf jene Teile, die in Folge ihres normalen Gebrauchs verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reperaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst von CloudGUARD GmbH angehören bzw. bei Wechsel des Garantieobjektes. Garantiezusagen sind mit einem zeitlichen Geltungsbereich entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung vom Tag der Lieferung an begrenzt. Für Programme und Konfigurationen (Firewall), die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert wurden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Auftragnehmer, außer Sie wurde von der CloudGUARD GmbH (in Absprache mit dem Kunden) oder durch eine von der CloudGUARD GmbH beauftragten Person (Ansprechpartner des Kunden) einvernehmlich durchgeführt. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht ausgeschlossen werden können. Wir sichern einzig und alleine jene Eigenschaften den Softwareprogrammen zu, wie sie in den Programmbeschreibungen bzw. Systemanalysen beschrieben sind. Die CloudGUARD GmbH haftet nicht für die Fehler der Hersteller.

8) Datenschutz und -sicherheit

Die CloudGUARD GmbH ist berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen. Die CloudGUARD GmbH ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Die CloudGUARD GmbH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber der CloudGUARD GmbH aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die CloudGUARD GmbH behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für die CloudGUARD GmbH- oder andere Rechner oder gesetzwidrig sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der CloudGUARD GmbH üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von der CloudGUARD GmbH auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung von Netzwerken werden für diese Fälle ausgeschlossen. Die CloudGUARD GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten hat außer in den Fällen gesetzlicher Erlaubtheit oder gesetzlicher Verpflichtung zu unterbleiben.

9) Zusätzliche Bestimmungen für Software oder Sicherheitslösungen

Bei Software oder Sicherheitslösungen, die von CloudGUARD GmbH erstellt und/oder aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht die CloudGUARD GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Die CloudGUARD GmbH weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit bzw. Fehlerfreiheit von Software oder Sicherheitslösungen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von der CloudGUARD GmbH aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass das beim Vertragspartner installierte Software oder Sicherheits-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird. Die CloudGUARD GmbH weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne (schriftlichem) Einverständnis von der CloudGUARD GmbH.

10) Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

Die Nutzung der CloudGUARD GmbH-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe der CloudGUARD GmbH Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der CloudGUARD GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

11) Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer

Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber der CloudGUARD GmbH, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen seinen Kunden aufzuerlegen und haftet der CloudGUARD GmbH gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.

12) Angebote

An uns gelegte Anbote begründen weder einen Anspruch auf Auftragserteilung noch auf irgendein Entgelt. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten, usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Produktinformationen und Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung.

13) Sonstige Bestimmungen

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. CloudGUARD GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

14) Beanstandung und Haftung

Mängelrügen sind schriftlich zu erheben und werden nur anerkannt, wenn sie bei Fällen von gesetzlicher Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware am Lieferort erhoben werden bzw. bei gegebenen Garantiezusagen spätestens 8 Tage nach Auftreten des Mangels.

15) Ausfuhrbeschränkung

Eine Wiederausfuhr der Ware ist nur unter Einhaltung der anwendbaren Exportbestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des österreichischen Außenhandelsgesetzes in der geltenden Fassung, erlaubt. In weiterer Folge gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU).

16) Kostensätze

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Kostensätze:
Stundensatz € 260,00
Tagessatz € 2.000,00
Fahrtstundenssatz € 100,00

Spesen, Diäten u. Zuschläge lt. amtlichen Sätzen.

Die angeführten Beträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überhaupt ist bei Preisangaben davon auszugehen, daß grundsätzlich der Nettopreis angegeben ist.

Service:
Während der Garantiezeit (unterschiedlich nach Produkt) ist der Austausch der Hardwareteile kostenlos, Fahrtzeit, Versand, Handling und Aufenthaltspesen fallen jedoch nicht unter die Gewährleistung und müssen verrechnet werden.

Garantieservice:
Für den Fullservice oder andere gesonderte erweiterte Wartungsverträge ist eine eigene schriftliche Vereinbarung mit CloudGUARD GmbH erforderlich.

17) Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Linz.

18) Allg. Bedingungen der Wirtschaftskammer Fachverband Unternehmensberater und Datenverarbeiter

Die Allg. Bedingungen der Wirtschaftskammer Österreich für Unternehmensberater und Datenverarbeiter haben, sofern durch diese Bedingungen nicht abgeändert, ebenso Ihre Gültigkeit (diese Bedingungen sind Einzufordern bei der Wirtschaftskammer Österreich).

© CloudGUARD GmbH